- Bis zu 100 Prozent Erstattung
- Premium-Leistungen in allen Tarifstufen
- Übernahme der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung
Die Zahnzusatzversicherung der SDK
Einheitlich. Transparent. Leistungsstark.
Die Zahnzusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) vereint umfassende Leistungen mit einem transparenten Tarifsystem. Sie können wählen, ob Ihre Erstattungshöhe 50, 70, 90 oder 100 Prozent betragen soll. Sichern Sie sich eine hochwertige Versorgung für Ihre Zähne – ohne Wartezeiten, denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.
Die Zahnzusatzversicherung im Überblick
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten nur teilweise
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt als Erstattung für Ihren Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser liegt bei ca. 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung, was einem medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz entspricht. Zum Beispiel bekommen Patienten mit einem zahnlosen Unterkiefer nur eine Vollprothese statt Implantaten mit festsitzender Brücke als Zahnersatz. Ebenso kommt die GKV bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern nur zum Teil oder gar nicht auf. Weiterhin übernimmt sie weder die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich noch für Akupunktur zur Schmerzausschaltung.
Das leistet die Zahnzusatzversicherung der SDK für Sie
Die Zahnzusatzversicherung greift da, wo die Zuschüsse der GKV nicht ausreichen und hohe Eigenbeteiligungen für die Versicherten entstehen. Wenn größere Maßnahmen wie das Einsetzen von Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten notwendig sind, reicht der befundorientierte Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht aus. So deckt der Zuschuss zum Beispiel bei moderner Implantatversorgung oft nur einen Bruchteil der Kosten ab. Auch die Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil für gesunde und schöne Zähne. Mit der Zahnzusatzversicherung der SDK können Sie von einer hochwertigen Zahnversorgung profitieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Einfach geregelt
Die Zahnzusatzversicherung der SDK bietet ein einfaches und trotzdem sehr leistungsstarkes Tarifsystem durch einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Sie können die Erstattungshöhe selbst wählen: 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ab Ihrem 30. bis zu Ihrem 65. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung alle fünf Jahre in die nächsthöhere Tarifstufe zu wechseln. So passen Sie Ihren Zahnschutz Ihrer aktuellen Lebenssituation an.
Transparent geregelt
Die transparente Tarifstruktur der Zahnzusatzversicherung der SDK ermöglicht Ihnen eine klare Orientierung. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind immer eingeschlossen. In jeder Tarifstufe ist genau geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von der GKV sowie der SDK ist. Wählen Sie beispielsweise den Tarif "Zahn 70", erhalten Sie auf Ihre Rechnung eine Erstattung von 70 Prozent, wobei die Leistung der GKV einbezogen ist – und das ohne Höchstaufnahmealter und Wartezeiten.
Leistungsstark geregelt
Premium-Leistungen wie Zahnersatz, hochwertige Zahnbehandlung sowie Prophylaxe sind in allen Tarifen enthalten. Neben umfangreichen Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind auch kieferorthopädische Therapien nach Unfällen sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mitversichert. Dabei verzichtet die SDK auf einen Heil- und Kostenplan und übernimmt immer 100 Prozent der Kosten für Schmerzausschaltung.
Die Zahnzusatzversicherung der SDK im Detail
Die Highlights
- Übernahme der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe in allen Tarifen enthalten
- Leistungen immer einschließlich der GKV-Leistungen
- Bis zu drei fehlende Zähne sind gegen Zuschlag mitversicherbar
- Erstattung der Aufwendungen für umfangreiche Wurzel- und Parodontosebehandlungen auch dann, wenn die GKV nicht leistet
- Keine Wartezeiten
- Kostenübernahme bei Schmerzausschaltung immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr
- Erstattung der Aufwendungen für Prophylaxe immer zu 100 Prozent bis max. 200 EUR/Jahr und in allen Tarifen enthalten
Tarifleistungen im Überblick
Zahn 50 | Zahn 70 | Zahn 90 | Zahn 100 | |
---|---|---|---|---|
Zahnersatz Implantate, Brücken, Kronen Regelversorgung 100 % |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Zahnbehandlung Zahnfüllungen, Inlays, Onlays Wurzelbehandlung Parodontosebehandlung Hightech-Leistungen (z. B. Laserbehandlung) |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) |
bis 3,5-fach |
bis 3,5-fach | bis 3,5-fach | bis 3,5-fach |
KFO für Kinder bis 18 Jahre Alle KIG-Stufen |
50 % max. 1.500 EUR |
70 % max. 2.100 EUR |
90 % max. 2.700 EUR |
100 % max. 3.000 EUR |
KFO bei Unfall Erwachsene und Kinder |
50 % | 70 % | 90 % | 100 % |
Prophylaxe (pro Kalenderjahr) | 100 % max. 50 EUR |
100 % max. 100 EUR |
100 % max. 150 EUR |
100 % max. 200 EUR |
Zahnstaffel 1. Kalenderjahr 1. bis 2. Kalenderjahr 1. bis 3. Kalenderjahr 1. bis 4. Kalenderjahr |
500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR 2.000 EUR |
700 EUR 1.400 EUR 2.100 EUR 2.800 EUR |
900 EUR 1.800 EUR 2.700 EUR 3.600 EUR |
1.000 EUR 2.000 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR |
Übergreifende Regelungen | Schmerzausschaltung 100 % max. 200 EUR/KJ.; |
Beispiele zur Zahnzusatzversicherung der SDK
Hochwertiger Zahnersatz für Peter
Peter, 56 Jahre, hatte schon immer Probleme mit seinen Zähnen. Vor Kurzem musste ihm aufgrund einer toten Wurzel ein Zahn gezogen werden. Da er jedoch keine sichtbare Zahnlücke haben wollte, entschied Peter sich nach Rücksprache mit seinem Zahnarzt für ein kostspieliges Implantat. Um die Kosten machte er sich dabei keine Sorgen, schließlich sind dank seiner Zahnzusatzversicherung der SDK mit dem Tarif "Zahn 90" 90 Prozent der Kosten abgedeckt.
Gesamtkosten für Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone |
3.580 EUR |
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. 20 Prozent Bonus) |
510 EUR |
Leistung aus Tarif "Zahn 90" | 2.712 EUR |
Eigenbeteiligung | 358 EUR |
Keramik-Inlay für Ben
Ben, 26 Jahre, benötigt aufgrund eines größeren Lochs in einem Backenzahn ein dreiflächiges Keramik-Inlay – eine speziell im Labor angefertigte Füllung. Die Kosten für dieses Inlay deckt die GKV nicht ab. Kein Problem, denkt sich Ben. Wozu hat er seine Zahnzusatzversicherung der SDK? Mit seinem Tarif "Zahn 50" bekommt er 50 Prozent der Kosten von der Versicherung erstattet.
Gesamtkosten für dreiflächiges Keramik-Inlay |
600 EUR |
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung | 30 EUR |
Leistung aus Tarif "Zahn 50" | 270 EUR |
Eigenbeteiligung | 300 EUR |
Unauffällige Zahnspange für Merle
Die zwölfjährige Merle benötigt eine Zahnspange. Der Kieferorthopäde hat ihre Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe KIG 31 eingestuft. Die Kosten für die Regelversorgung übernimmt hier im Normalfall die GKV. Jedoch hat sich Merle mit ihren Eltern für Keramik-Brackets inklusive farbloser Vollbögen entschieden, die wiederum nicht mehr unter die Regelversorgung fallen und daher aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Für Merles Eltern ist das kein Problem, schließlich haben sie für die komplette Familie eine Zahnzusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen. Mit ihrem Tarif "Zahn 70" bekommen Sie in diesem Fall 70 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.100 Euro erstattet.
Gesamtkosten für Behandlung, Indikationsstufe 3, Keramik-Brackets inkl. farbloser Vollbögen |
2.250 EUR |
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung | 600 EUR |
Leistung aus Tarif "Zahn 70" | 1.575 EUR |
Eigenbeteiligung | 75 EUR |
Beitragsbeispiele
Um Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen unserer Zahnzusatzversicherung zu geben, finden Sie nachfolgend einige Beitragsbeispiele.
Zahn 50 | Zahn 70 | Zahn 90 | Zahn 100 | |
---|---|---|---|---|
Kinder 0 - 15 | 8,78 EUR |
14,04 EUR |
20,18 EUR | 22,64 EUR |
Alter 35 |
6,39 EUR |
13,49 EUR |
24,89 EUR | 29,28 EUR |
Alter 45 |
8,02 EUR |
17,82 EUR |
33,88 EUR |
39,90 EUR |
Alter 55 | 9,80 EUR | 22,90 EUR |
44,13 EUR |
52,02 EUR |
Die Zahn-Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Ab Alter 21 kommt es bei Erreichen einer neuen Altersgruppe (alle 10 Jahre) zu einem automatisch angepassten Monatsbeitrag bis Alter 71.
Die SDK-App
Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung der SDK
Sie müssen keinen Heil- und Kostenplan einreichen. Die SDK empfiehlt es aber.
Grundsätzlich spielt die Häufigkeit der Behandlungen keine Rolle. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte Zahnstaffel gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.
Zahnbehandlungen, die bei Beantragung der Versicherung bereits geplant sind, sind nicht mitversichert. Fehlen Ihnen bei Beantragung Zähne, müssen Sie dies im Antrag angeben. Patienten mit bis zu drei fehlenden Zähnen können die Versicherung gegen einen Zuschlag abschließen.
Kinder erhalten Leistungen für Kieferorthopädie, wenn diese vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Bei Erwachsenen übernimmt die SDK Kosten für kieferorthopädische Leistungen, wenn diese aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
GOZ ist die Abkürzung für die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Erfolgt die Behandlung durch einen Zahnarzt mit Kassenzulassung, leistet die SDK die vollen 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatzahnarzt, nehmen wir eine fiktive Vorleistung in Höhe von 35 Prozent an.
Der Begriff "Regelversorgung" bezeichnet die zahnmedizinischen Behandlungen, die erforderlich sind, um den Patienten medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Regelversorgung bildet die Grundlage für den Festzuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen zahlt. Entscheidet sich der Versicherte, lediglich die Regelversorgung durchführen zu lassen, erstattet die SDK zusammen mit der GKV 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Heil- und Kostenplan mit Genehmigungsvermerk der GKV vorgelegt wird.
Je nach Tarifstufe erhalten Sie zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für Prophylaxe-Leistungen. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Maßnahmen.
Nein, die Versicherung hat keine Wartezeit. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Tarifen "Zahn 50" (ZP5), "Zahn 70" (ZP7), "Zahn 90" (ZP9) und "Zahn 100" (ZP1) in den ersten vier Jahren eine sogenannte "Zahnstaffel" gilt. Danach gelten keine Begrenzungen mehr, sondern nur noch die tarifindividuellen Leistungssätze.
- KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe;
Der Schweregrad 3 (KIG 3) umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Bis zum Ende des 17. Lebensjahres erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.