- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Rosenstein eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Rosenstein eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Alexander Caliz (Aufsichtsratsvorsitzender)
Christian Duschek (stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Thomas Abele
Uwe Ammerl
Gabriele Boigner
Kurt Bressel
Uwe Frank
Ute Girrulat
Claudia Jenewein
Albert Jettinger
Hermann Schmid
Albrecht Taxis
Aufsichtsrat, Vorstand und Prokuristen der Raiffeisenbank Rosenstein eG

stehend von links:
Karl Magenau (Vorstand), Uwe Frank, Christian Duschek (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), Hermann Schmid, Kurt Bressel, Thomas Abele, Roland Knoblauch (Prokurist), Matthias Hillenbrand (Vorstand)
sitzend von links:
Steffen Maier (Prokurist), Gabriele Boigner, Alexander Caliz (Aufsichtsratsvorsitzender), Ute Girrulat, Albert Jettinger, Uwe Ammerl
Es fehlen: Claudia Jenewein, Albrecht Taxis
Generalversammlung
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisenbank Rosenstein eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.