Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, das Gutachten nach § 81 UmwG, die Jahresabschlüsse und Lageberichte
der Abtsgmünder Bank -Raiffeisen- eG und der Raiffeisenbank Rosenstein eG jeweils für die Geschäftsjahre 2023,
2024 und 2025 sowie der gemeinsame Verschmelzungsbericht des Vorstands der Abtsgmünder Bank -Raiffeisen- eG
und der Raiffeisenbank Rosenstein eG liegen von der Einberufung der Generalversammlung an zur Einsichtnahme
der Mitglieder im Vorstandssekretariat unserer Hauptstelle in Heubach, Bahnhofstr. 2, 73540 Heubach aus. Auf
Verlangen erhält jedes Mitglied kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Ferner liegen diese
Unterlagen während der Generalversammlung im Versammlungsraum zur Einsichtnahme der Mitglieder aus.
Außerdem liegt der Bericht des Aufsichtsrats unserer Genossenschaft für das Geschäftsjahr 2025 zur Einsichtnahme
in unseren oben genannten Geschäftsräumen aus.
Anträge der Mitglieder, über die in der Generalversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge noch mindestens eine Woche vor der Generalversammlung den Mitgliedern bekanntgemacht werden können.
Vorschläge der Mitglieder für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats müssen spätestens eine Woche vor dem Tag der Generalversammlung in Textform (Brief, per Telefax oder E-Mail) bei der Genossenschaft eingehen. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Sollte die Tagesordnung am 25. Juni 2026 nicht abschließend behandelt werden können, wird die Generalversammlung am Freitag, 26. Juni 2026, 00.00 Uhr, zu der wir gleichermaßen einladen, an gleicher Stelle mit der gleichen Tagesordnung unmittelbar fortgesetzt.
Da wir die Generalversammlung dieses Jahr nicht in Heubach sondern in Mögglingen durchführen, bieten wir unseren Gästen gerne einen Bus-Shuttle-Service von und nach Heubach an. Der Bus fährt mehrmals ab 18.00 Uhr in Heubach vor der Stadthalle ab und bringt Sie nach der Veranstaltung wieder dorthin zurück.